Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Ausschließliche Geltung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Dienstleistungen, Lieferungen und Angebote zwischen Emerald Web, Inh. Sergii Lipskyi, Von-Hünefeld-Straße 12, 89231 Neu-Ulm (nachfolgend „Agentur“) und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.
1.2 Beschränkung auf B2B (Unternehmergeschäft)
Das Angebot der Agentur richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausdrücklich ausgeschlossen. Mit der Beauftragung oder der Buchung eines Pakets bestätigt der Kunde verbindlich, dass er bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3 Abwehrklausel (Keine fremden AGB)
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, insbesondere auch dann, wenn die Agentur in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistung an ihn vorbehaltlos ausführt.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbestandteile
2.1 Allgemeiner Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Konzeption, Erstellung, Pflege und das Hosting von Websites im Abonnement-Modell (Website-as-a-Service) sowie die Beratung, Einrichtung und Betreuung von digitalen Werbekampagnen (insbesondere Google Ads), abhängig von dem durch den Kunden gebuchten Leistungspaket.
2.2 Website-Abonnement (Website-as-a-Service)
Im Rahmen des Website-Abonnements erstellt die Agentur für den Kunden eine Website basierend auf den vereinbarten Anforderungen. Das Abonnement umfasst neben der initialen Erstellung (Setup) das Hosting auf den Servern der Agentur (bzw. deren Dienstleistern), regelmäßige technische Updates (Wartung) sowie ein vertraglich definiertes Kontingent für inhaltliche Anpassungen. Die Agentur schuldet hierbei die Bereitstellung der technischen Infrastruktur und die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Website während der Vertragslaufzeit. Es handelt sich hierbei primär um einen Miet- und Dienstleistungsvertrag. Ein vollständiger Übergang der uneingeschränkten Nutzungsrechte an den Kunden findet erst nach 24 Monaten ununterbrochener Vertragslaufzeit statt (siehe § 8).
2.3 Performance Marketing (Google Ads)
Beauftragt der Kunde die Betreuung von Suchmaschinenwerbung (z. B. Google Ads), übernimmt die Agentur die strategische Einrichtung, Steuerung und laufende Optimierung der Kampagnen. Die Agentur erbringt diese Leistungen als Dienstvertrag. Sie schuldet ein professionelles Kampagnenmanagement nach besten Wissen und Gewissen, jedoch ausdrücklich keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (wie z. B. eine garantierte Anzahl an Neukunden, Leads, Klicks oder einen bestimmten Umsatz). Das Budget für die Schaltung der Werbeanzeigen (Klickbudget) ist nicht in der Vergütung der Agentur enthalten und wird vom Kunden separat und direkt an den jeweiligen Plattformbetreiber (z. B. Google) abgeführt.
2.4 Leistungen und Lizenzen von Drittanbietern
Zusätzliche kostenpflichtige Dienste von Drittanbietern (z. B. spezielle Buchungssysteme, branchenspezifische Software, exklusive Premium-Bilder), die auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden integriert werden sollen, sind nicht in den Standard-Paketpreisen enthalten. Diese Kosten sowie die entsprechenden Lizenzen sind vom Kunden separat zu tragen bzw. direkt mit dem Drittanbieter abzuschließen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2.5 Leistungsumfang der Pakete und Support-Kontingente (Fair-Use)
Das monatliche Kontingent für inhaltliche Anpassungen beträgt in der Erstellungsphase (Monate 1–24):
- START-Paket: 1 Stunde
- BUSINESS-Paket: 2 Stunden
- PREMIUM-Paket: 3 Stunden
Nicht genutzte Stunden verfallen am Monatsende. Die Zeiterfassung für Support-Anfragen erfolgt transparent im 15-Minuten-Takt. Die Supportzeit umfasst die tatsächlich aufgewendete Arbeitszeit der Agentur, inklusive Analyse, Kommunikation, Umsetzung, Tests und Dokumentation; reine Wartezeiten zählen nicht hierzu. Nicht vom Kontingent umfasst sind: Leistungen Dritter, reine Content-Erstellung (Texte/Fotos/Videos), rechtliche Prüfungen, SEO-/Tracking-Konzeptionen oder grundlegende Redesigns. Hierfür ist ein separates Angebot erforderlich. Zusätzliche Stunden werden mit 149 € netto pro Stunde abgerechnet. Support-Leistungen werden ausschließlich während der regulären Geschäftszeiten der Agentur (Montag bis Freitag, gesetzliche Feiertage in Bayern ausgenommen) erbracht. In der Service-Phase (ab Monat 25) beträgt das Kontingent einheitlich 1 Stunde (siehe § 7.7). Support-Kanäle: E-Mail für alle Pakete, WhatsApp ausschließlich für PREMIUM.
§ 3 Vertragsschluss
3.1 Freibleibende Angebote
Alle Angebote, Kostenvoranschläge und Preisangaben der Agentur auf der Website, in Broschüren oder in individuellen E-Mails sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich gekennzeichnet sind. Die Agentur behält sich das Recht vor, Angebote bis zur endgültigen Auftragsbestätigung anzupassen oder zurückzuziehen.
3.2 Zustandekommen des Vertrages
Ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen der Agentur und dem Kunden kommt erst zustande, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
- Der Kunde nimmt ein verbindliches Angebot der Agentur in Textform (z. B. per E-Mail, über ein digitales Signatur-Tool oder ein Online-Formular) an.
- Die Agentur bestätigt den Auftrag des Kunden ausdrücklich durch eine Auftragsbestätigung in Textform (E-Mail ist ausreichend).
- Die Agentur beginnt nach Absprache mit dem Kunden und nach Eingang der initialen Setup-Gebühr faktisch mit der Leistungserbringung.
3.3 Online-Buchung und Zahlungslinks
Bucht der Kunde ein Website-Abonnement oder ein Performance-Marketing-Paket über einen Zahlungslink (z. B. Stripe, PayPal), gibt er damit ein bindendes Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Eine automatisierte Zahlungsabwicklung stellt noch keine verbindliche Vertragsannahme dar, sondern gilt als autorisierte Vorauszahlung. Die Annahme durch die Agentur erfolgt in der Regel durch eine ausdrückliche Bestellbestätigung oder faktische Leistungserbringung. Bis zur Annahme darf die Agentur das Angebot bei Kapazitätsengpässen, Compliance-Bedenken oder dem Verdacht auf einen Verbraucherabschluss (§ 13 BGB) innerhalb von 3 Werktagen ablehnen. In diesem Fall werden geleistete Zahlungen unverzüglich und vollständig erstattet.
§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen und Leistungsaussetzung
4.1 Preise und Steuern
Alle von der Agentur angegebenen Preise verstehen sich als Netto-Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Dies gilt für alle einmaligen Setup-Gebühren, monatlichen Pauschalen (Abonnements) sowie Stunden- oder Tagessätze für Zusatzleistungen.
4.2 Fälligkeit und Zahlungsweise
Sofern vertraglich nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
- Setup-Gebühr (Einmalzahlung): Die einmalige Einrichtungsgebühr für das Website-Abonnement oder das Performance-Marketing-Setup wird unmittelbar nach Vertragsschluss und vor Beginn der Arbeiten fällig. Die Agentur beginnt mit der Leistungserbringung erst nach vollständigem Zahlungseingang.
- Monatliche Pauschalen (Abonnements): Die laufenden monatlichen Kosten für das Website-Abo oder die Ads-Betreuung sind jeweils im Voraus zum 1. oder 15. eines jeden Kalendermonats fällig. Die Abrechnung erfolgt bevorzugt automatisiert per SEPA-Lastschriftmandat oder über einen Zahlungsdienstleister (z. B. Kreditkarte via Stripe).
- Zusatzleistungen: Leistungen, die über den vereinbarten Paket-Umfang hinausgehen, werden separat in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
4.3 Zahlungsverzug und Leistungsaussetzung
Wir legen großen Wert auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit. Sollte eine Zahlung in Verzug geraten, wird die Agentur den Kunden per E-Mail mahnen und eine Zahlungsfrist von 7 Tagen setzen. Etwaige Fremdkosten, die der Agentur durch Rücklastschriften der Bank entstehen, können dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
Bleibt der Zahlungsausgleich nach dieser Mahnung aus, behält sich die Agentur zum Schutz vor eigenen Ausfällen das Recht vor, ihre Leistungen bis zur vollständigen Zahlung vorübergehend zu pausieren. Im Falle eines Website-Abonnements kann dies die temporäre Deaktivierung der Website umfassen. Die generelle Zahlungsverpflichtung des Kunden für die Vertragslaufzeit bleibt hiervon unberührt.
4.4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht des Kunden
Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Agentur anerkannt sind.
4.5 Preisanpassungsklausel
Die Agentur ist berechtigt, die monatlichen Pauschalpreise maximal einmal pro Kalenderjahr um bis zu 5 % bzw. entsprechend der Veränderung des Verbraucherpreisindexes anzupassen, um gestiegene Personal-, Hosting- oder Lizenzkosten auszugleichen. Der Kunde wird mindestens 60 Tage vor Inkrafttreten der Änderung in Textform informiert. Der Kunde hat in diesem Fall das Recht, den Vertrag außerordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung zu kündigen.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1 Allgemeine Mitwirkung und Bereitstellung von Inhalten
Ein erfolgreiches Projekt erfordert Teamwork. Der Kunde unterstützt die Agentur bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen. Er wird alle für die Umsetzung erforderlichen Informationen, Daten, Texte, Bilder und Zugänge zeitnah, vollständig und in einem geeigneten digitalen Format zur Verfügung stellen. Die strukturierte Datenabfrage erfolgt in der Regel komfortabel über das von der Agentur bereitgestellte Online-Briefing.
5.2 Mitwirkungsverzug und Beginn der Laufzeit (Abrechnung)
Um eine zügige und effiziente Projektumsetzung zu gewährleisten, verpflichtet sich der Kunde, Feedback-Schleifen und Freigaben zeitnah zu erteilen. Verzögert sich der Live-Gang einer Website oder der Start von Werbekampagnen aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. fehlende Texte, ausstehende Freigaben), um mehr als 30 Tage nach der Anforderung durch die Agentur, wird die Agentur dem Kunden in Textform eine letzte Nachfrist von 14 Tagen setzen. Verstreicht auch diese Frist fruchtlos, gilt die Agentur als leistungsbereit. Die Agentur ist berechtigt, ab diesem Zeitpunkt die vereinbarte monatliche Pauschale in Rechnung zu stellen oder das Projekt zu pausieren und für einen späteren Re-Start eine Re-Start-Gebühr nach tatsächlichem Aufwand zum aktuellen Stundensatz (mindestens jedoch 1 Stunde) zu berechnen.
5.3 Rechte Dritter und Haftungsfreistellung
Der Kunde garantiert, dass alle von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte (insbesondere Texte, Bilder, Logos, Videos, Schriften) frei von Rechten Dritter sind und nicht gegen geltendes Recht (z. B. Urheber-, Marken- oder Wettbewerbsrecht) verstoßen. Die Agentur ist nicht verpflichtet, die vom Kunden gelieferten Inhalte auf ihre rechtliche Zulässigkeit zu prüfen. Sollte die Agentur wegen der vertragsgemäßen Nutzung dieser vom Kunden bereitgestellten Inhalte von Dritten in Anspruch genommen werden, stellt der Kunde die Agentur auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen, inklusive der Kosten für eine angemessene Rechtsverteidigung, vollständig frei.
§ 6 Lieferung, Korrekturschleifen und Abnahme
6.1 Entwurfsphase und Korrekturschleifen
Nach Erhalt aller notwendigen Inhalte (§ 5) erstellt die Agentur einen ersten funktionsfähigen Entwurf der Website. Sofern im gebuchten Paket nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind in der initialen Setup-Phase zwei (2) Korrekturschleifen für optische und inhaltliche Anpassungen inklusive. Diese umfassen keine grundlegenden Neukonzeptionen oder Strukturänderungen, die vom ursprünglichen Briefing abweichen.
6.2 Fristgerechte Abnahme der Website
Nach Einarbeitung des Feedbacks stellt die Agentur die Website über einen Testlink zur finalen Abnahme bereit. Der Kunde ist verpflichtet, das Werk innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung zu prüfen und bei wesentlichen Mängeln in Textform (z. B. per E-Mail) zu reklamieren. Kleinere Mängel (z. B. Tippfehler), die die Funktionstauglichkeit nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme, sondern werden im Rahmen der laufenden Betreuung behoben.
6.3 Fiktive Abnahme (Automatische Freigabe)
Erfolgt innerhalb der 14-tägigen Prüffrist keine Rückmeldung oder Mängelanzeige durch den Kunden, gilt die Website als vertragsgemäß abgenommen (fiktive Abnahme). Gleiches gilt, wenn die Website auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vor Ablauf der Frist auf der Hauptdomain veröffentlicht (Live-Gang) oder anderweitig produktiv genutzt wird.
6.4 Performance Marketing (Ausschluss der Abnahme)
Da es sich bei der Einrichtung und Betreuung von digitalen Werbekampagnen (Google Ads) rechtlich um fortlaufende Dienstleistungen und nicht um die Erstellung eines statischen Werkes handelt, entfällt hierfür eine formelle Abnahme. Optimierungen erfolgen fortlaufend im Rahmen der monatlichen Betreuung.
§ 7 Vertragslaufzeit, Kündigung und Hosting-Leistungen
7.1 Laufzeit und Kündigung: Website-Abonnement (WaaS)
Sofern im individuellen Angebot nicht anders vereinbart, wird der Vertrag über ein Website-Abonnement auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate und beginnt mit dem Tag der Abnahme (§ 6) oder spätestens mit dem Live-Gang der Website. Zur Klarstellung: Die vollständige Übertragung der Nutzungsrechte gemäß § 8.2 erfolgt jedoch erst nach einer ununterbrochenen Laufzeit von 24 Monaten. Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt werden. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit und ist anschließend jederzeit mit einer Frist von einem (1) Monat zum Monatsende kündbar.
7.2 Laufzeit und Kündigung: Performance Marketing (Google Ads)
Verträge über die fortlaufende Betreuung von Werbekampagnen werden, sofern nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit geschlossen und haben keine Mindestlaufzeit. Sie können von beiden Parteien flexibel mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
7.3 Form der Kündigung
Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. per E-Mail an den im Impressum genannten Kontakt). Die bloße Einstellung von Zahlungen gilt nicht als Kündigung.
7.4 Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien unbenommen. Ein wichtiger Grund liegt für die Agentur insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit fälligen Zahlungen in Höhe von mindestens zwei (2) Monatsbeiträgen in Verzug ist oder gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt.
7.5 Hosting, Speicherkapazitäten und Backups
Die Agentur hostet die Websites der Kunden auf leistungsstarken Servern. Die zur Verfügung gestellte Speicherkapazität (z. B. 50 GB, 75 GB, 100 GB) richtet sich nach dem gebuchten Paket. Bei einer Überschreitung des vertraglich vereinbarten Speicherplatzes behält sich die Agentur vor, zusätzlichen Speicherplatz nach vorheriger Ankündigung separat in Rechnung zu stellen. Die Agentur strebt eine Erreichbarkeit der Server von 99 % im Jahresmittel an. Hiervon ausgenommen sind höhere Gewalt, externe Angriffe oder Wartungsfenster. Die Agentur führt regelmäßige Backups durch; eine rechtsverbindliche Garantie für die lückenlose Wiederherstellbarkeit sämtlicher Daten zu jedem Zeitpunkt wird jedoch ausgeschlossen.
7.6 Folgen der Kündigung vor 24 Monaten und Datenexport
Im Falle einer Kündigung des Website-Abonnements vor Ablauf von 24 Monaten enden sämtliche Nutzungsrechte des Kunden an der erstellten Website (Design, Struktur, Code). Die Agentur gewährt dem Kunden jedoch nach Vertragsende ein 14-tägiges Zeitfenster, um eigene, von ihm bereitgestellte Inhalte (Texte, Bilder) sowie generierte Nutzerdaten (z. B. eingegangene Leads, Formulardaten) in einem gängigen Format (z. B. CSV/JSON) sowie Medien als ZIP-Archiv als Export zu erhalten. Nicht umfasst sind Konfigurationen von Drittanbieter-Diensten (z. B. Google, CRM- oder Buchungssysteme). Danach werden die Daten unwiderruflich gelöscht. Eine Übertragung der gesamten Website auf einen eigenen Server ist vertraglich ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde kauft die Website frei. Dieser Freikaufpreis dient als Ausgleich für die bis zum 24. Monat kalkulierten Erstellungs- und Designkosten und beträgt pauschal mindestens 50 % der noch ausstehenden monatlichen Pauschalen bis zum Erreichen des 24. Vertragsmonats.
7.7 Übergang in die Service-Phase nach 24 Monaten
Nach einer ununterbrochenen Vertragslaufzeit von mindestens 24 vollen Kalendermonaten und vollständiger Zahlung aller bis dahin fälligen Beträge endet die Vergütung für die Erstellungs-, Design- und Entwicklungsdienstleistungen. Der Vertrag wandelt sich ab dem 25. Monat automatisch in ein reines Service- und Hosting-Abkommen zum jeweils gültigen, reduzierten Service-Tarif des gebuchten Pakets. In dieser Service-Phase beträgt das monatliche Änderungskontingent einheitlich eine (1) Stunde, sofern nicht anders vereinbart. Der Vertrag ist in dieser Phase weiterhin monatlich kündbar. Derzeit gelten folgende Service-Tarife (netto zzgl. USt.): START: 99 €, BUSINESS: 129 €, PREMIUM: 199 € monatlich. Die Agentur behält sich vor, diese Tarife gemäß § 4.5 anzupassen. Die Agentur informiert den Kunden schriftlich mindestens 30 Tage vor Eintritt in die Service-Phase über die dann gültigen Konditionen. Bei Kündigung in der Service-Phase erbringt die Agentur einen kostenlosen Umzugsservice (Bereitstellung aller Website-Daten, Export und Unterstützung beim Transfer auf einen Drittanbieter).
7.8 Domainregistrierung und E-Mail
Sofern die Agentur für den Kunden eine Domain registriert, wird diese im Auftrag des Kunden registriert. Der Kunde wird als rechtmäßiger Inhaber (Domaininhaber / Admin-C) eingetragen. Nach Übergang der Nutzungsrechte (nach 24 Monaten) oder bei Vertragsende stellt die Agentur auf Wunsch des Kunden den Auth-Code für einen kostenlosen Domain-Transfer zur Verfügung. Die im Paket vereinbarten E-Mail-Adressen werden über die Infrastruktur der Agentur bereitgestellt. Bei Vertragsende werden Zugänge auf Wunsch des Kunden migriert oder gelöscht.
§ 8 Nutzungsrechte und Referenznennung
8.1 Rechte während der Mindestlaufzeit (Monate 1–24)
Im Rahmen des Website-Abonnements räumt die Agentur dem Kunden für die Dauer der vereinbarten Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares und auf die Laufzeit des Vertrages beschränktes Nutzungsrecht an der erstellten Website ein. Alle Urheberrechte sowie die weitreichenden Verwertungsrechte an den von der Agentur erstellten Designs, Texten, Strukturen und individuellen Codes verbleiben in dieser Phase vollständig bei der Agentur. Eine Vervielfältigung, Bearbeitung durch Dritte oder Übertragung der Website auf externe Server ist in diesem Zeitraum untersagt. Die redaktionelle Bearbeitung von Inhalten (Texte, Bilder) durch den Kunden über das bereitgestellte CMS (Content Management System) ist von diesem Verbot ausdrücklich ausgenommen.
8.2 Rechteübergang nach 24 Monaten (Volle Kontrolle)
Bleibt der Vertrag über das Website-Abonnement ununterbrochen für mindestens 24 Monate bestehen und hat der Kunde alle bis dahin fälligen Zahlungen vollständig geleistet, gehen die uneingeschränkten, zeitlich und räumlich unbegrenzten Nutzungsrechte an der erstellten Website (Design, Struktur, von der Agentur erstellte Inhalte) auf den Kunden über. Ab diesem Zeitpunkt steht es dem Kunden frei, die Website nach eigenem Ermessen zu bearbeiten, durch Dritte bearbeiten zu lassen oder auf einen eigenen Hostinganbieter umzuziehen (Domaintransfer).
8.3 Open-Source-Software und Premium-Lizenzen
Die in 8.1 und 8.2 genannten Nutzungsrechte beziehen sich ausdrücklich auf die individuellen gestalterischen Leistungen der Agentur. Die Website basiert jedoch in der Regel auf Open-Source-Software (z. B. WordPress) sowie auf lizenzierten Plugins oder Themes. Zieht der Kunde die Website nach 24 Monaten auf einen eigenen Server um, muss er für kostenpflichtige Premium-Plugins (z. B. Elementor Pro) eigene Lizenzen erwerben, da die Agenturlizenzen (Developer-Lizenzen) nicht übertragen werden können und andernfalls die Update-Fähigkeit erlischt. Der Kunde ist dafür verantwortlich, etwaige Lizenzen nach einem Serverumzug zu beachten.
8.4 Referenzmarketing (Portfolio-Nutzung)
Die Agentur behält sich das Recht vor, die für den Kunden erbrachten Leistungen (z. B. Screenshots der Website, Logos, Projektdetails) als Referenz auf der eigenen Website (emeraldweb.de), in Social-Media-Kanälen sowie in Präsentationen angemessen zu verwenden und auf die eigene Urheberschaft hinzuweisen. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit, auch ohne Angabe von Gründen, in Textform widersprechen. Die Agentur wird die entsprechenden Referenzen in diesem Fall zeitnah entfernen.
§ 9 Gewährleistung und Mängelbehebung
9.1 Gewährleistung bei Website-Abonnements (WaaS)
Die Agentur gewährleistet, dass die erstellte Website bei vertragsgemäßer Nutzung die vereinbarten Funktionen erfüllt. Treten technische Mängel auf, wird die Agentur diese im Rahmen der laufenden Betreuung und Wartung innerhalb einer angemessenen Frist kostenfrei beheben. Voraussetzung für die kostenfreie Mängelbeseitigung ist, dass der Mangel reproduzierbar ist und unverzüglich nach Entdeckung in Textform gemeldet wird.
9.2 Erlöschen der Gewährleistung bei Fremdeingriffen
Die Gewährleistung der Agentur entfällt sofort, wenn der Kunde oder ein von ihm beauftragter Dritter ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Agentur Änderungen an der Website (insbesondere am Quellcode, an den Servereinstellungen oder durch die Installation nicht autorisierter Plugins) vornimmt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht auf diesen Eingriff zurückzuführen ist. Die Behebung von Mängeln, die durch solche unautorisierten Eingriffe entstehen, ist kostenpflichtig.
§ 10 Haftung und Haftungsbeschränkungen
10.1 Beschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
Die Agentur haftet unbeschränkt nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Agentur, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
10.2 Leichte Fahrlässigkeit und Kardinalpflichten
Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung der Agentur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit für die Verletzung von Kardinalpflichten ist der Höhe nach auf maximal die Summe von drei (3) monatlichen Pauschalbeträgen des jeweiligen Kunden begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden, wie beispielsweise entgangenen Gewinn, ist bei leichter Fahrlässigkeit grundsätzlich ausgeschlossen.
10.3 Haftung für Inhalte, Rechtstexte und Werbekampagnen
Die Agentur haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit, rechtliche Zulässigkeit oder Vollständigkeit der vom Kunden bereitgestellten Materialien (Texte, Bilder, Marken). Die Agentur erbringt ausdrücklich keine Rechtsberatung. Die Erstellung von Rechtstexten erfolgt auf Basis von Standard-Generatoren (z. B. eRecht24) oder Vorgaben des Kunden. Die rechtliche Endprüfung obliegt allein dem Kunden. Bei Werbekampagnen (Performance Marketing) haftet die Agentur nicht für ausbleibenden wirtschaftlichen Erfolg, abgelehnten Anzeigen oder temporäre Kontensperrungen durch Plattformbetreiber.
§ 11 Ausschluss des Widerrufsrechts
Da die Agentur Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen schließt (siehe § 1.2), besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß § 312g BGB. Ein solches Widerrufsrecht ist ausschließlich Verbrauchern vorbehalten. Verträge und verbindliche Buchungen können daher nicht widerrufen werden.
§ 12 Datenschutz und Geheimhaltung
12.1 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Die Vertragsparteien verpflichten sich, die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen strikt einzuhalten. Soweit die Agentur im Rahmen des Website-Hostings oder der Kampagnenbetreuung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, wird hierüber ein separater Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) nach Art. 28 DSGVO geschlossen.
12.2 Geheimhaltung (Vertraulichkeit)
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des jeweils anderen Partners streng vertraulich zu behandeln und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.
12.3 Kommunikation via Messenger
Bietet die Agentur Support via Messenger-Diensten (z. B. WhatsApp) an, weist sie ausdrücklich darauf hin, dass diese Kanäle nicht für die Übermittlung sensibler personenbezogener Daten (insbesondere Gesundheitsdaten von Patienten oder Mandantendaten gem. Art. 9 DSGVO) geeignet sind. Der Kunde trägt allein die Verantwortung dafür, dass über solche Kanäle keine Daten übermittelt werden, deren Verarbeitung gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt.
§ 13 Höhere Gewalt (Force Majeure)
13.1 Definition und Befreiung von der Leistungspflicht
Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung oder Verzögerung der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen, wenn dies auf Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle liegen (Höhere Gewalt). Unter Höhere Gewalt fallen insbesondere, aber nicht ausschließlich: Krieg, kriegerische Handlungen, bewaffnete Konflikte, Terroranschläge, Ausrufung des staatlichen Notstands, Naturkatastrophen, weitreichende Ausfälle der nationalen/internationalen Telekommunikations- oder Strominfrastruktur sowie Epidemien/Pandemien.
13.2 Rechtsfolgen und Kündigungsrecht
Die Leistungspflichten beider Parteien ruhen für die Dauer und im Umfang der durch die Höhere Gewalt verursachten Störung. Zahlungsverpflichtungen des Kunden ruhen nur insoweit, als die entsprechende Gegenleistung der Agentur objektiv unmöglich ist (z. B. anteilige Aussetzung für nicht erbrachte Leistungen). Die betroffene Partei wird die andere Partei unverzüglich in Textform über den Eintritt und das voraussichtliche Ende des Ereignisses informieren. Dauert die Störung ununterbrochen länger als 60 Tage an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung in Textform außerordentlich zu kündigen. Etwaige Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall, soweit gesetzlich zulässig, für beide Parteien vollständig ausgeschlossen.
§ 14 Schlussbestimmungen
14.1 Anwendbares Recht
Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.
14.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist der Sitz der Agentur. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Neu-Ulm, sofern der Kunde Kaufmann, Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
14.3 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die entsprechende gesetzliche Regelung.
